Entdecken Sie auf dieser Wanderung die Seen von Abondance, den Lac des Plagnes und den Lac de Tavaneuse, der als einer der schönsten Seen des Chablais gilt.
Auf dieser Wanderung entdecken Sie zwei Bergseen: den Lac des Plagnes (1190 m) und den Lac de Tavaneuse (1806 m). Sie durchqueren Almweiden und entdecken dort die Almhütten und Brunnen.
Der Startpunkt der Wanderung befindet sich am Parkplatz des Lac des Plagnes. Nehmen Sie den Weg nach Cubourré. Gehen Sie dann in Richtung der Chalets d’Ardens, vorbei an den Pirons d’Entre Deux Pertuis, die Sie zum Lac de Tavaneuse führen.
Dort angekommen, können Sie den See und sein kristallklares Wasser genießen. Ein Picknick ist ideal, um diesen Ort in vollen Zügen zu genießen.
Der Rückweg erfolgt auf derselben Route.
Departementsmarkierung mit der Bezeichnung P.D.I.P.R. auf einem beigen Metallschild mit grüner Beschriftung.
0/ Parkplatz „Les Plagnes“ 1/ Vom Parkplatz aus gehen Sie am nördlichen Ufer des Sees entlang und folgen Sie stets der Beschilderung „Chalets d’Ardens“. Sie kommen an den Wegweisern „Lac des Plagnes“ und „Cubourré“ vorbei. An der ersten Kreuzung nach „Cubourré“ biegen Sie rechts ab. Nach den Serpentinen, an der Ortschaft „Sous Pointe de Chavache“, biegen Sie ebenfalls rechts ab. 2/ Bei den „Chalets d’Ardens“ angekommen, halten Sie die Richtung „Lac de Tavaneuse“ ein; Sie kommen dabei an „Les Pirons d’Ardens“ und „Entre-Deux-Pertuis“ vorbei. 3/ Fahren Sie hinunter zum Lac de Tavaneuse. 4/ Der Rückweg erfolgt auf derselben Strecke.
Im Anschluss an die am Lac des Plagnes durchgeführten Arbeiten und dessen Ausweisung als „Espace Naturel Sensible“ (sensibles Naturgebiet) hat die Gemeinde Abondance einen Erlass (Gemeindeverordnung Nr. 179/2025) erlassen, der darauf abzielt, Aktivitäten einzuschränken, die dieses Ökosystem schädigen, und die Sicherheit sowie die Ruhe der Besucher zu gewährleisten.
Daher sind das Baden im Lac des Plagnes – auch für Haustiere – sowie alle Wassersportaktivitäten (mit Ausnahme des Angelns) strengstens verboten.
Hunde müssen an der Leine geführt werden, und die Besitzer sind verpflichtet, den Kot ihrer Tiere zu beseitigen.
In einem Umkreis von 200 m um den Lac des Plagnes sind Wildcampen, Biwakieren und Lagerfeuer sowohl tagsüber als auch nachts verboten.
Jeder Verstoß gegen diese Verordnung wird mit einem Bußgeldbescheid geahndet.