Der Lac des Plagnes, der als UNESCO-Geopark ausgezeichnet ist, ist ein bei Wanderern, Anglern und Naturliebhabern sehr beliebter Ort.
Als Ausgangspunkt für zahlreiche Wanderungen offenbart Ihnen dieser Ort die ganze natürliche Vielfalt der Bergwelt.
Dieser See ist einer der 20 erschlossenen Geostandorte des UNESCO-Weltgeoparks Chablais. Auf Informationstafeln erfahren Sie mehr über die geologische Entwicklung des Gebiets um den Lac des Plagnes und den Lac de Cubourré. Der See ist glazialen Ursprungs und bietet Einblicke in Landschaften, die sich im Laufe der letzten 20.000 Jahre nacheinander entwickelt haben.
Der See ist mit dem Auto erreichbar und verfügt über einen Parkplatz; jeder kann auf dem Deich am Seeufer spazieren gehen.
Nach der Schneeschmelze lässt sich der See über den „Chemin du Lac“ umrunden; dieser Weg ist jedoch nicht für Kinderwagen und Menschen mit eingeschränkter Mobilität geeignet. In der Saison laden Restaurants und Picknicktische in der Nähe des Sees dazu ein, die Umgebung zu genießen.
Um den Durst zu stillen oder die Nacht in den Bergen zu verbringen, liegt die Berghütte „Refuge des Tindérêts“ etwa 1 Stunde und 15 Minuten Fußweg entfernt.
Wohnmobile dürfen nachts nicht auf dem Parkplatz übernachten.
Freier Zugang.
Haustiere erlaubt
Haustiere nicht erlaubt
Im Anschluss an die am Lac des Plagnes durchgeführten Arbeiten und dessen Ausweisung als „Espace Naturel Sensible“ (sensibles Naturgebiet) hat die Gemeinde Abondance einen Erlass (Gemeindeverordnung Nr. 179/2025) erlassen, der darauf abzielt, Aktivitäten einzuschränken, die dieses Ökosystem schädigen, und die Sicherheit sowie die Ruhe der Besucher zu gewährleisten.
Daher sind das Baden im Lac des Plagnes – auch für Haustiere – sowie alle Wassersportaktivitäten (mit Ausnahme des Angelns) strengstens verboten.
Hunde müssen an der Leine geführt werden, und die Besitzer sind verpflichtet, den Kot ihrer Tiere zu beseitigen.
In einem Umkreis von 200 m um den Lac des Plagnes sind Wildcampen, Biwakieren und Lagerfeuer sowohl tagsüber als auch nachts verboten.
Jeder Verstoß gegen diese Verordnung wird mit einem Bußgeldbescheid geahndet.